Zahlungsempfänger wie Geschäfte, Restaurants oder Tankstellen dürfen die Annahme von Bargeld nicht verweigern, es sei denn, sie haben zuvor mit dem Kunden eine andere Zahlungsweise vereinbart. Auch Behörden und öffentliche Dienstleister müssen grundsätzlich Bargeld akzeptieren, es sei denn, z.B. ein Gesetz sieht etwas Anderes vor.